AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

von Patrick Pöltl - Cutter Packo

1 Geltungsbereich und Allgemeines
 

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Aufträge zwischen Patrick Pöltl (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Vertragspartnern (im Folgenden „Auftraggeber“).
     
  2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
     
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern.


2 Leistungsumfang und Projektablauf
 

  1. Der genaue Leistungsumfang (Videoschnitt, Postproduktion, Social-Media-Clips etc.) wird individuell pro Projektauftrag vereinbart.
     
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das erforderliche Rohmaterial (Video-, Bild- und Audiodateien, Logos etc.) zeitgerecht, geordnet und in einem gängigen, bearbeitbaren Format bereitzustellen.
     
  3. Lieferzeiten und Fertigstellungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, als unverbindliche Richtwerte zu verstehen (Standard-Lieferzeit ca. 3–5 Werktage je nach Umfang). Express-Lieferungen erfolgen nur auf Anfrage und gegen gesonderten Aufschlag.
     

3 Abnahme und Korrekturschleifen
 

  1. Im vereinbarten Projektpreis ist standardmäßig eine (1) Korrekturschleife pro Video enthalten. Jede weitere Änderung oder nachträgliche Anpassung wird pauschal mit 5,00 EUR extra pro Durchgang berechnet.
     
  2. Nach Übermittlung des fertiggestellten Videos (bzw. eines Entwurfs zur Ansicht) hat der Auftraggeber innerhalb von 5 Tagen Feedback oder Änderungswünsche zu übermitteln. Geht innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung ein, gilt das Video als mangelfrei abgenommen.
     
  3. Der Auftragnehmer benötigt für die Umsetzung von Korrekturwünschen maximal 2 Werktage ab Erhalt des Feedbacks, um eine flexible Einplanung parallel laufender Projekte zu gewährleisten.
     
  4. Änderungswünsche und Freigaben haben ausschließlich in schriftlicher Form (E-Mail, Messenger oder WhatsApp) zu erfolgen.
     

4 Zahlungsbedingungen, Anzahlung und Daueraufträge
 

  1. Der Auftragnehmer ist umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Alle Preise verstehen sich daher brutto wie netto.
     
  2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
     
  3. Anzahlungsregelung: Bei Einzelaufträgen mit einem Gesamtwert ab 150,00 EUR ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme sofort nach Auftragserteilung zu leisten. Die restlichen 50 % werden vor der finalen Freigabe bzw. nach Fertigstellung fällig. Bei Stornierung durch den Auftraggeber nach Projektbeginn wird die Anzahlung nicht rückerstattet.
     
  4. Ausnahme für Daueraufträge (z. B. YouTube-Kanäle / Daily Content): Bei fortlaufenden Betreuungsverhältnissen erfolgt die Abrechnung gesammelt einmalig am Ende des jeweiligen Kalendermonats.
     
  5. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB. Zudem werden Mahnspesen in Höhe von 15,00 EUR pro Mahnung in Rechnung gestellt.
     

5 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
 

  1. Die vollumfänglichen Nutzungsrechte am fertiggestellten Videomaterial gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag auf den Auftraggeber über.
     
  2. Besondere Erlaubnis zur vorzeitigen Nutzung (z. B. für YouTube): Dem Auftraggeber wird widerruflich gestattet, das Videomaterial bereits vor Zahlungseingang auf den vereinbarten Plattformen zu veröffentlichen.
     
  3. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, erlischt diese vorzeitige Nutzungserlaubnis automatisch. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall rechtlich dazu berechtigt, die sofortige Offline-Nahme bzw. Löschung der betroffenen Videos auf allen Plattformen zu fordern und die weitere Nutzung gerichtlich untersagen zu lassen.
     
  4. Jede Veröffentlichung oder Nutzung des Materials vor vollständiger Bezahlung ohne aufrechte Nutzungserlaubnis ist unzulässig und kann rechtlich verfolgt werden.
     

6 Urheberrecht Dritter und Haftung
 

  1. Der Auftraggeber bestätigt ausdrücklich, dass er alle erforderlichen Rechte an dem zur Verfügung gestellten Bild-, Ton-, Text- und Musikmaterial besitzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen vollkommen frei.
     
  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, falls fertiggestellte und im Auftrag des Kunden erstellte Videos von Plattformen (z. B. YouTube, Instagram etc.) gemeldet, algorithmisch eingeschränkt oder gesperrt werden.
     

7 Datenarchivierung und Projektdateien
 

  1. Der Auftragnehmer speichert die vom Auftraggeber bereitgestellten Videodateien passwortgeschützt auf Geräten bzw. Cloud-Speichern innerhalb der EU.
     
  2. Die Bearbeitungsdateien (Projektdateien der Schnittsoftware) verbleiben beim Auftragnehmer. Es besteht kein automatischer Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe der rohen Projektdateien.
     
  3. Die Daten und Projektdateien werden nach Projektabschluss standardmäßig für 60 Tage archiviert und danach unwiderruflich gelöscht, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine längere Aufbewahrung vereinbart wurde.
     

8 Eigenwerbung (Referenznutzung)
 

  1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die fertiggestellten Videos nach deren Erstveröffentlichung durch den Auftraggeber zu Eigenwerbezwecken (z. B. auf der eigenen Website www.cutterpacko.at, in Portfolios, Referenzlisten oder auf Social-Media-Kanälen) zu nutzen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dieser Nutzung ausdrücklich schriftlich.
     

9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
 

  1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
     
  2. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers (Mödling).
     
  3. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für Mödling sachlich zuständige Gericht vereinbart.
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