Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Patrick Pöltl - Cutter Packo
1 Geltungsbereich und Allgemeines
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Aufträge zwischen Patrick Pöltl (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Vertragspartnern (im Folgenden „Auftraggeber“).
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern.
2 Leistungsumfang und Projektablauf
- Der genaue Leistungsumfang (Videoschnitt, Postproduktion, Social-Media-Clips etc.) wird individuell pro Projektauftrag vereinbart.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, das erforderliche Rohmaterial (Video-, Bild- und Audiodateien, Logos etc.) zeitgerecht, geordnet und in einem gängigen, bearbeitbaren Format bereitzustellen.
- Lieferzeiten und Fertigstellungstermine sind, sofern nicht ausdrücklich als Fixtermin vereinbart, als unverbindliche Richtwerte zu verstehen (Standard-Lieferzeit ca. 3–5 Werktage je nach Umfang). Express-Lieferungen erfolgen nur auf Anfrage und gegen gesonderten Aufschlag.
3 Abnahme und Korrekturschleifen
- Im vereinbarten Projektpreis ist standardmäßig eine (1) Korrekturschleife pro Video enthalten. Jede weitere Änderung oder nachträgliche Anpassung wird pauschal mit 5,00 EUR extra pro Durchgang berechnet.
- Nach Übermittlung des fertiggestellten Videos (bzw. eines Entwurfs zur Ansicht) hat der Auftraggeber innerhalb von 5 Tagen Feedback oder Änderungswünsche zu übermitteln. Geht innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung ein, gilt das Video als mangelfrei abgenommen.
- Der Auftragnehmer benötigt für die Umsetzung von Korrekturwünschen maximal 2 Werktage ab Erhalt des Feedbacks, um eine flexible Einplanung parallel laufender Projekte zu gewährleisten.
- Änderungswünsche und Freigaben haben ausschließlich in schriftlicher Form (E-Mail, Messenger oder WhatsApp) zu erfolgen.
4 Zahlungsbedingungen, Anzahlung und Daueraufträge
- Der Auftragnehmer ist umsatzsteuerbefreit aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG. Alle Preise verstehen sich daher brutto wie netto.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Anzahlungsregelung: Bei Einzelaufträgen mit einem Gesamtwert ab 150,00 EUR ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragssumme sofort nach Auftragserteilung zu leisten. Die restlichen 50 % werden vor der finalen Freigabe bzw. nach Fertigstellung fällig. Bei Stornierung durch den Auftraggeber nach Projektbeginn wird die Anzahlung nicht rückerstattet.
- Ausnahme für Daueraufträge (z. B. YouTube-Kanäle / Daily Content): Bei fortlaufenden Betreuungsverhältnissen erfolgt die Abrechnung gesammelt einmalig am Ende des jeweiligen Kalendermonats.
- Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 1333 ABGB. Zudem werden Mahnspesen in Höhe von 15,00 EUR pro Mahnung in Rechnung gestellt.
5 Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
- Die vollumfänglichen Nutzungsrechte am fertiggestellten Videomaterial gehen erst nach vollständiger Bezahlung aller offenen Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag auf den Auftraggeber über.
- Besondere Erlaubnis zur vorzeitigen Nutzung (z. B. für YouTube): Dem Auftraggeber wird widerruflich gestattet, das Videomaterial bereits vor Zahlungseingang auf den vereinbarten Plattformen zu veröffentlichen.
- Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, erlischt diese vorzeitige Nutzungserlaubnis automatisch. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall rechtlich dazu berechtigt, die sofortige Offline-Nahme bzw. Löschung der betroffenen Videos auf allen Plattformen zu fordern und die weitere Nutzung gerichtlich untersagen zu lassen.
- Jede Veröffentlichung oder Nutzung des Materials vor vollständiger Bezahlung ohne aufrechte Nutzungserlaubnis ist unzulässig und kann rechtlich verfolgt werden.
6 Urheberrecht Dritter und Haftung
- Der Auftraggeber bestätigt ausdrücklich, dass er alle erforderlichen Rechte an dem zur Verfügung gestellten Bild-, Ton-, Text- und Musikmaterial besitzt. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen Urheberrechts- oder Markenrechtsverletzungen vollkommen frei.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung, falls fertiggestellte und im Auftrag des Kunden erstellte Videos von Plattformen (z. B. YouTube, Instagram etc.) gemeldet, algorithmisch eingeschränkt oder gesperrt werden.
7 Datenarchivierung und Projektdateien
- Der Auftragnehmer speichert die vom Auftraggeber bereitgestellten Videodateien passwortgeschützt auf Geräten bzw. Cloud-Speichern innerhalb der EU.
- Die Bearbeitungsdateien (Projektdateien der Schnittsoftware) verbleiben beim Auftragnehmer. Es besteht kein automatischer Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe der rohen Projektdateien.
- Die Daten und Projektdateien werden nach Projektabschluss standardmäßig für 60 Tage archiviert und danach unwiderruflich gelöscht, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine längere Aufbewahrung vereinbart wurde.
8 Eigenwerbung (Referenznutzung)
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die fertiggestellten Videos nach deren Erstveröffentlichung durch den Auftraggeber zu Eigenwerbezwecken (z. B. auf der eigenen Website www.cutterpacko.at, in Portfolios, Referenzlisten oder auf Social-Media-Kanälen) zu nutzen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht dieser Nutzung ausdrücklich schriftlich.
9 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers (Mödling).
- Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das für Mödling sachlich zuständige Gericht vereinbart.
